a) Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
- Für einige Bild- und Medieninhalte sind keine Alternativ- oder Beschreibungstexte hinterlegt. (Anforderung 1.1.1)
- Für Audio- und Videoinhalte sind keine alternativen Inhalte, Transkripte oder Untertitel hinterlegt. (Anforderungen 1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.2.4, 1.2.5)
- Einige Inhalts- und Bedienelemente setzen die Verwendung einzelner Sinne oder bestimmter Fähigkeiten voraus und bieten keine Alternativen an. (Anforderung 1.3.3)
- Einige Inhalts- und Bedienelemente haben geringen farblichen Kontrast und sind daher für sehgeschwächte und -beeinträchtigte Personen schwer oder gar nicht zu erkennen. (Anforderung 1.4.1, 1.4.3, 1.4.11)
- Geringe Abstände im Text, wie zwischen Buchstaben und Wörtern, reduzieren und erschweren die Lesbarkeit. (Anforderung 1.4.12)
- Bei Mouseover eingeblendete Untermenüs sind nur durch Entfernen des Mauszeigers auszublenden und bieten keine alternative Möglichkeit zum Schließen. (Anforderung 1.4.13)
- Die Untermenüs in der Hauptnavigation und auf Unterseiten, Audioguide-Samples, Aufklapp-Elemente (gekennzeichnet mit Pfeil nach unten auf der rechten Seite), Checkboxen und Drop-Down-Elemente in Formularen sind nicht über Tastatur zugänglich. (Anforderung 2.1.1)
- Das Teilen-Plugin am Ende der Inhalte auf den Seiten khm.at, kaiserliche-schatzkammer.at, kaiserliche-wagenburg.at, schlossamras-innsbruck.at und theatermuseum.at behindert die Navigation über Tastatur. (Anforderung 2.1.2)
- Es steht kein Mechanismus zum Umgehen von sich wiederholenden Inhaltsblöcken zur Verfügung. (Anforderung 2.4.1)
- Die Ordnung der Navigation mit Tastatur ist vereinzelt nicht logisch strukturiert und bedienungsfreundlich. (Anforderung 2.4.3)
- Es kann vereinzelt vorkommen, dass Überschriften, Labels und Linktexte den Zweck und Inhalt der Seite oder Bedienelemente nicht ausreichend beschreiben. (Anforderung 2.4.4, 2.4.6)
- Der Fokus auf Navigationselementen zur Bedienung mit der Tastatur ist in wenigen Fällen nicht erkennbar. (Anforderung 2.4.7)
Die bestmögliche Erfüllung der Anforderungen auf den Websites khm.at, kaiserliche-schatzkammer.at, kaiserliche-wagenburg.at, schlossambras-innsbruck.at wird mit einer Neugestaltung der Seiten bis Ende 2021 einhergehen.
Die Korrektur der Mängel auf der Website weltmuseumwien.at und theatermuseum.at wird im Zuge künftiger Entwicklungszyklen berücksichtigt.
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf unser bereits bestehendes barrierefreies Angebot für das Kunsthistorische Museum Wien hinweisen. Weitere Informationen finden Sie unter www.khm.at/barrierefrei
- Teaser in Gebärdensprache in ÖGS und IS mit Infos zu den Sammlungen, die man im Kunsthistorischen Museum besuchen kann
- 100 Meisterwerke in der Onlinesammlung in Gebärdensprache; an der Erweiterung wird gearbeitet
- Teaser in Gebärdensprache für Sonderausstellungen in ÖGS und IS
- Audiobeschreibung zur Orientierung im Gebäude (auch zum Download) für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen
b) Unverhältnismäßige Belastung
Wir haben die Kosten der Bereitstellung von alternativen Inhalten zu zeitbasierten Medien (Anforderung 1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.2.4, 1.2.5) bewertet und sind der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde, werden aber bei der künftigen Implementierung von Audio-, Video- und anderen Medieninhalten darauf achten, dass die Anforderungen stärker berücksichtigt werden.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
PDF-Dokumente, die auf unseren Websites bereitgestellt werden sind nicht barrierefrei. Sie sind nicht getaggt, sodass sie von Screenreadern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können (Anforderung 4.1.2).