
Das Kunsthistorische Museum zählt aufgrund der herausragenden Qualität seiner Sammlungen weltweit zu den wichtigsten Museen für alte Kunst. Immer wieder bedenken Freund*innen und Förder*innen das Museum in ihrem Testament und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt unsere Kunstschätze.
Ihre Unterstützung ermöglicht es, Kunstwerke nicht nur zu bewahren, sondern sie auch neu zu entdecken, zu erforschen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Werden Sie Teil einer Geschichte und lassen Sie Ihr Vermächtnis weiterwirken.
Spenden an das Kunsthistorische Museum sind gemäß § 4a Abs. 4 lit b EStG 1988 für Unternehmen als Betriebsausgabe bzw. gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 für Privatpersonen als Sonderausgabe absetzbar.