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Mundbirne, Folterinstrument (?)

Die Mundbirnen waren wahrscheinlich zur Kategorie der Schädelschraubengehörige Folterinstrumente und sind im Nachlassinventar Erzherzog FerdinandsII. von 1596 als „mer 2 Eiserne Maulpirn“ neben diversen Gegenständen aus Eisengenannt. Sie bestehen aus jeweils vier löffelförmigen Schalen, die am verjüngtenEnde beweglich miteinander verbunden sind. Im Inneren befindet sich eineinfacher Gewindemechanismus, über den die Teile auseinandergedrückt werdenkönnen. Zum Einsatz kamen Folterinstrumente vor allem bei den „peinlichenBefragungen“, den Hauptvernehmungen bei Inquisitionsprozessen bis zur frühenNeuzeit. Laut der 1532 erschienenen Constitutio Criminalis Carolina(Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.), die als erstes allgemeines deutschesStrafgesetzbuch gilt, sollte Folter nur bei dringendem Tatverdacht und erstdann eingesetzt werden, wenn der Angeklagte weder durch ein Geständnis nochdurch die Beweisführung überführt worden war. Mundbirnen wurden in geschlossenem Zustand in den Munddes Delinquenten eingeführt und dann langsam geöffnet. Dabei kam es zuerst zueiner schmerzhaften Kiefersperrung, bei weiterem Aufspreizen des Geräteskonnten Zähne oder auch der Kiefer brechen.

Titel:
Mundbirne, Folterinstrument (?)

Zeit:
16. Jahrhundert

Objektbezeichnung:
Mundbirne, Folterinstrument (?)

Kultur:
Deutsch (Tirol?)

Material/Technik:
Eisen

Maße:
L. 19 cm

Bildrecht:
Schloss Ambras Innsbruck

Inv. Nr.:
Schloss Ambras Innsbruck, PA 323

Provenienz:
Nachlassinventar Erzherzog Ferdinands II. von 1596 (nach KK 6652), fol. 447v: „mer 2 Eiserne Maulpirn“